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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZEKIWA GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 21/26 hat das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der ZEKIWA GmbH mit Sitz im Industriering 7 in Kretzschau angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 211178 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Heiko Hoffmann vertreten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, um das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens zu schützen. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten, sodass sämtliche Zahlungsströme kontrolliert und für die mögliche Insolvenzmasse gesichert werden können.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Luppe aus Halle (Saale) bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu klären. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist offen.

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