Unter dem Aktenzeichen 12 IN 1937/25 wurde beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Stuttgart ein Verfahren über den Insolvenzantrag der Zehle Advisory GmbH geführt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Friedrich List Straße 4 in 70736 Fellbach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 779593 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Philemon Zehle vertreten.
Der Unternehmensgegenstand umfasste den Kauf und Verkauf, die Vermietung sowie die Vermittlung von Wohn und Gewerbeimmobilien und Grundstücken. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verband sich die Hoffnung, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einem geordneten rechtlichen Rahmen zu bewältigen.
Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Mit Beschluss vom 23. Januar 2026 hat das Amtsgericht Stuttgart den Antrag mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Entscheidung macht deutlich, dass die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft vollständig aufgezehrt ist. Wo selbst die formalen Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr gegeben sind, endet der Weg durch das Insolvenzrecht bereits an seinem Anfang.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Ungeachtet dieser formalen Möglichkeit markiert die Entscheidung vom 23. Januar 2026 faktisch das Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit der Zehle Advisory GmbH.