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Insolvenzantrag der Salvasty GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 555/25 wurde beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Landshut ein Verfahren über den Insolvenzantrag der Salvasty GmbH geführt. Die Gesellschaft mit Sitz im Waldweg 1 in 85391 Allershausen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 272150 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Bastian Rohrhuber vertreten. Als Holdinggesellschaft hielt das Unternehmen Beteiligungen, deren wirtschaftliche Entwicklung nun offenbar nicht mehr ausreichte, um die eigene Existenz zu sichern.

Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verband sich die Hoffnung auf eine geordnete rechtliche Klärung der finanziellen Lage. Diese Perspektive blieb jedoch verwehrt. Mit Beschluss vom 02. Februar 2026 hat das Amtsgericht Landshut den Antrag mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte damit fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Entscheidung verdeutlicht die vollständige wirtschaftliche Erschöpfung der Gesellschaft. Wo selbst die formalen Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr gegeben sind, endet der Weg durch das Insolvenzrecht bereits an seinem Anfang.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut eingelegt werden. Ungeachtet dieser formalen Möglichkeit markiert die Entscheidung vom 02. Februar 2026 faktisch das Ende der unternehmerischen Tätigkeit der Salvasty GmbH.

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