Unter dem Aktenzeichen 3603 IN 660/26 hat das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Charlottenburg ein Verfahren über den Insolvenzantrag der KB Kiez Büro GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in der An der Kolonnade 11 bis 13 in 10117 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 181231 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Björn Budack und Jörg Wallberg vertreten.
Mit Beschluss vom 03. Februar 2026 um 08:00 Uhr ordnete das Gericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Ziel ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz, Rahel Hirsch Straße 10 in 10557 Berlin, bestellt. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern überwacht die Schuldnerin und sorgt für den Erhalt der Vermögenswerte. Zugleich hat er zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Gericht untersagte sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, und stellte bereits begonnene Vollstreckungen einstweilen ein. Zudem dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Gesellschaft wurde verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis ist insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind zur Auskunft verpflichtet.
Auch die Drittschuldner wurden angewiesen, nicht mehr an die Schuldnerin zu zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zudem ist dieser befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Mit der Entscheidung vom 03. Februar 2026 wurde ein umfassender rechtlicher Schutzrahmen geschaffen, um die Vermögenswerte der KB Kiez Büro GmbH zu sichern und den weiteren Verlauf des Verfahrens vorzubereiten.