Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Insolvenzantrag gegen die Afairi AG mit Sitz in Kaiserslautern am 27. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen mit Sitz in der Trippstadter Straße 110 war seit dem 25. September 2025 einem vorläufigen Insolvenzverfahren unterworfen. Mit der Entscheidung des Gerichts wurden die damals angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben.
Grund für die Abweisung ist, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Verfahren wurde daher nicht eröffnet.
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde möglich.