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FMA genehmigt Konzessionserweiterung für Mag. Hannes Dolzer

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 13. Jänner 2026 dem Antrag des Wertpapierdienstleistungsunternehmens Mag. Hannes Dolzer auf Erweiterung seiner bestehenden Konzession stattgegeben. Die erweiterte Berechtigung gilt ab 26. Jänner 2026.

Neue bzw. erweiterte Befugnisse

Die Konzession umfasst nun die gewerbliche Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018):

  • Anlageberatung
    (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018)
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen
    (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018)

Betroffene Finanzinstrumente

Die Dienstleistungen dürfen in Bezug auf folgende Instrumente erbracht werden:

  • gemäß § 1 Z 7 lit. a WAG 2018
  • gemäß § 1 Z 7 lit. c WAG 2018

Mit der Entscheidung erweitert die FMA den zulässigen Tätigkeitsrahmen des Unternehmens und stellt klar, dass die genannten Wertpapierdienstleistungen nun rechtmäßig angeboten werden dürfen.

 

Hier die FMA-Österreich-Mitteilung:

Konzessionserweiterung Mag. Hannes Dolzer

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Konzessionsänderung

Dem Antrag des Wertpapierdienstleistungsunternehmens Mag. Hannes Dolzer auf Erweiterung der bestehenden Konzession wurde mit Bescheid vom 13. Jänner 2026 stattgegeben.

Die Konzession des Unternehmens umfasst mit Wirkung ab 26. Jänner 2026 somit die Berechtigung zur gewerblichen Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen:

  • Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG  2018;
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG  2018;

in Bezug auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018.

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