Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 13. Jänner 2026 dem Antrag des Wertpapierdienstleistungsunternehmens Mag. Hannes Dolzer auf Erweiterung seiner bestehenden Konzession stattgegeben. Die erweiterte Berechtigung gilt ab 26. Jänner 2026.
Neue bzw. erweiterte Befugnisse
Die Konzession umfasst nun die gewerbliche Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018):
- Anlageberatung
(§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) - Annahme und Übermittlung von Aufträgen
(§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018)
Betroffene Finanzinstrumente
Die Dienstleistungen dürfen in Bezug auf folgende Instrumente erbracht werden:
- gemäß § 1 Z 7 lit. a WAG 2018
- gemäß § 1 Z 7 lit. c WAG 2018
Mit der Entscheidung erweitert die FMA den zulässigen Tätigkeitsrahmen des Unternehmens und stellt klar, dass die genannten Wertpapierdienstleistungen nun rechtmäßig angeboten werden dürfen.
Hier die FMA-Österreich-Mitteilung:
Konzessionserweiterung Mag. Hannes Dolzer
- Konzessionsänderung
Dem Antrag des Wertpapierdienstleistungsunternehmens Mag. Hannes Dolzer auf Erweiterung der bestehenden Konzession wurde mit Bescheid vom 13. Jänner 2026 stattgegeben.
Die Konzession des Unternehmens umfasst mit Wirkung ab 26. Jänner 2026 somit die Berechtigung zur gewerblichen Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen:
- Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018;
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018;
in Bezug auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018.