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Gericht genehmigt Versicherungszahlung aus der Insolvenzmasse der DOMO Engineering Plastics GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 59 IN 546/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Engineering Plastics GmbH mit Sitz in der Paul-Schlack-Straße 2 in 14727 Premnitz hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 28. Januar 2026 eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 18324 P eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Juha Jokinen vertreten.

Das Insolvenzgericht hat dem bestellten Insolvenzverwalter ausdrücklich gestattet, einen Vorschuss für eine bereits abgeschlossene Haftpflichtversicherung aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Mit dieser Anordnung wird sichergestellt, dass der bestehende Versicherungsschutz während des laufenden Verfahrens aufrechterhalten bleibt. Dies ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn aus der früheren Geschäftstätigkeit noch Haftungsrisiken bestehen könnten, die ohne Versicherungsschutz erhebliche zusätzliche Schäden für die Masse und die Beteiligten nach sich ziehen würden.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch im Insolvenzverfahren der Schutz vor nachträglichen Haftungsansprüchen ein zentrales Anliegen der Gerichte bleibt. Durch die Freigabe der Mittel wird verhindert, dass unversicherte Risiken die ohnehin belastete Vermögenslage weiter verschärfen.

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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