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BGH beendet jahrelangen Streit um Prämiensparverträge – Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen

witwiccan / Pixabay

Mit zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen langjährigen Rechtsstreit zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Sparkassen Barnim sowie Spree-Neiße beendet. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte am 9. Dezember 2025 die Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts: Die von den Sparkassen verwendeten Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen waren unwirksam. Die Folge: Die Zinsen müssen neu berechnet werden.

Gegenstand der Verfahren waren sogenannte Prämiensparverträge („Prämiensparen flexibel“), die in den 1990er- und 2000er-Jahren weit verbreitet angeboten wurden. Neben einem variablen Zinssatz sahen sie jährliche Prämien vor. Seit vielen Jahren beanstanden Gerichte jedoch, dass Banken in solchen Verträgen keine klaren und transparenten Regelungen zur Anpassung der Zinsen festgelegt hatten. Für Sparerinnen und Sparer war damit oft nicht nachvollziehbar, wie sich ihre Erträge entwickeln sollten.

In den Musterfeststellungsklagen stellte das Oberlandesgericht fest, dass die Sparkassen keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln vereinbart hatten. Diese Auffassung hat der BGH nun bestätigt. Damit ist die Berechnungsgrundlage abschließend geklärt: Die Sparkassen sind verpflichtet, die Zinsen auf Basis einer transparenten Methode neu zu berechnen.

Die Urteile selbst lösen allerdings noch keine automatischen Nachzahlungen aus, da es sich um Feststellungsurteile handelt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg haben die beiden Sparkassen inzwischen begonnen, ihre betroffenen Kundinnen und Kunden anzuschreiben, um die Neuberechnungen umzusetzen. Erwartet wird, dass die Institute die Ansprüche nachvollziehbar darlegen.

Für die Betroffenen ergibt sich ein differenziertes Bild. Viele Sparerinnen und Sparer können mit Nachzahlungen rechnen, andere werden trotz der neuen Berechnung keine zusätzlichen Ansprüche haben. Hintergrund ist, dass der BGH zwar die Unwirksamkeit der Klauseln bestätigte, bei der konkreten Berechnung jedoch der langfristige Charakter der Sparverträge weniger stark berücksichtigt wurde, als es die Verbraucherzentrale gefordert hatte.

An den Musterklagen beteiligten sich rund 700 Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie waren Teil einer bundesweiten Serie von Verfahren, mit denen Verbraucherzentralen seit Jahren versuchen, faire Zinsanpassungen bei variabel verzinsten Sparverträgen durchzusetzen.

Wer an den Klagen beteiligt war und bis Ende Februar keine Rückmeldung seiner Sparkasse erhält oder Fragen zu den neuen Abrechnungen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Die Entscheidungen des BGH markieren damit zwar das Ende des juristischen Streits, nicht aber zwangsläufig das Ende aller individuellen Klärungen.

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