Dark Mode Light Mode

Finanzberichterstattung: Ordnungsgeld gegen BayWa wegen verspäteter Offenlegung

Elionas (CC0), Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen die BayWa Aktiengesellschaft festgesetzt. Anlass war ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB).

Nach Feststellungen des BfJ hatte BayWa die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Die Sanktion stützt sich auf § 335 HGB, der Ordnungsgelder bei Verletzungen der Offenlegungspflichten vorsieht.

Die Gesellschaft hat keine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt; der Bescheid ist damit bestandskräftig.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung der fristgerechten Publizität für Transparenz und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung.

 

Hier die BaFin-Mitteilung:

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die BayWa Aktiengesellschaft

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 06. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der BayWa Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die BayWa Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Finanzberichterstattung: Ordnungsgeld gegen BayWa wegen verspäteter Offenlegung

Next Post

Identitätsdiebstahl: CSSF warnt vor Missbrauch des A&P Selective Investment Fund