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Unerlaubte Krypto- und Finanzdienste: BaFin warnt vor Plattform „Hellobit“

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Nutzung der Online-Plattform „Hellobit“, die unter anderem über die Website hellobit.org erreichbar ist. Nach Erkenntnissen der Aufsicht erbringen die bislang unbekannten Betreiber dort Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.

Damit verstoßen die Verantwortlichen gegen zentrale aufsichtsrechtliche Vorgaben. In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der BaFin angeboten werden. Anbieter ohne Zulassung unterliegen keiner laufenden Aufsicht, was für Nutzerinnen und Nutzer erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust eingesetzter Gelder bedeutet.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Verbraucherinnen und Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Erlaubnis verfügt.

Vor dem Hintergrund zunehmender Betrugsfälle im Internet raten BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter zu besonderer Vorsicht bei Online-Investments. Unklare Anbieterstrukturen, fehlende Zulassungsangaben oder besonders hohe Renditeversprechen gelten als typische Warnsignale. Weitere Hinweise und aktuelle Warnmeldungen finden sich in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ sowie im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“.

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