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Staatsanwaltschaft Berlin

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

236 Js 1652/​17 (29210) V

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 10.08.2022 ein Urteil ergangen, welches seit dem 18.08.2022 rechtskräftig ist.
Gegen König, Björn wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 12.237,12 Euro angeordnet.
Dem genannten Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Um sich wiederholt eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen, entnahm der Angeklagte in der Zeit von März 2015 bis Mai 2017, in seiner damaligen Funktion als Paketzusteller der OHL, aus den Geschäftsräumen der Firma Deutsche Post AG, OHL-Paket, Zustellbasis Berlin-Köpenick, Grünauer Str. 210, 12557 Berlin, Paketsendungen verschiedener Art aus den Rollcontainern und legte sie ungescannt in sein Zustellfahrzeug, wodurch der Verbleib der Sendungen nicht mehr nachvollziehbar war, um sie sodann für sich selbst zu verwenden. Die entwendeten Paketsendungen enthielten dabei die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Gegenstände:

Lfd. Nr. Gegenstand festgesetzter Wert
1 Ein Bundel à 40 Einzel-Fahrkarten von (10) Vierfahrten-Karten Kurzstrecken-Tarif sowie ein Bundel à 60 Einzel-Fahrkarten von (15) Vierfahrten-Karten Regeltarif AB ca. 200,00 €
2 Apple ipad Pro 9,7 Zoll mit 128 GB Festplatte und Wi-Fi Silber 663,58 €
3 Computer Fujitsu mit der Seriennummer YM5G049827 1.249,00 €
4 GoPro-Cam Hero 5 CHDX-501 mit der Seriennummer C3161327246564 400,00 €
5 Smartphone Apple iPhone 5s, IMEI 358825050202233 280,00 €
6 Smartphone Samsung Galaxy S7, IMEI 353458082533376 500,00 €
7 Smartphone Samsung Galaxy S5 mini, IMEI 355354064233705 300,00 €
8 (Flug-)Drohne DJI Mavic Pro mit der Seriennummer 08QDE3U01201H7 und dazugehöriger Fernsteuerung mit der Seriennummer 08WJE3N0C12506 1.249,00 €
9 Briefmarkenbox „Fregatte aus Elfenbein“ mit 100 Briefmarken à 1,45 € 145,00 €
10 16 Stück 3er-Sets prepaid-Versandmarken „Paket bis 5 kg“ à 9,90 € 475,20 €
11 Smartphone Apple iPhone 5s 32 GB, IMEI: 352048083755014 300,00 €
12 Smartphone Apple iPhone 5s 16 GB, IMEI 013552009958005 275,00 €
13 Smartphone Samsung Galaxy A5 (2016) 16 GB, IMEI 354361088734015 250,00 €
14 Smartphone Honor 8 32 GB, IMEI 861349036633328 350,00 €
15 Smartphone Huawei P10 lite Dual SIM GB 32 GB, IMEI 863313033591820 350,00 €
16 ipad pro 9.7″ Wi-Fi + Cellular MLQ32FD/​A 128 GB space grau 950,00 €
17 Tablet-PC Dell Venue 11 Pro 7140 364,90 €
18 InEar-Kopfhörer Typ Bowers 81 Wilkins C5 Serie 2 schwarz 153,07 €
19 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 21,50 € 21,50 €
20 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 321,50 € 321,50 €
21 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 380,80 € 380,80 €
22 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 380,58 € 380,58 €
23 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 266,50 € 266,50 €
24 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 293,00 € 293,00 €
25 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 284,00 € 284,00 €
26 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 425,49 € 425,49 €
27 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 266,50 € 266,50 €
28 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 271,00 € 271,00 €
29 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 21,50 € 21,50 €
30 Postwertzeichen unterschiedlicher Stückelung im Gesamtwert von 850,00 € 850,00 €
12.237.12 €

Die Paketsendungen enthielten Waren mit einem Gesamtwert von insgesamt 12.237,12 €. Der Angeklagte handelte, um sich aus der wiederholten Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung b. d. Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Az.: 236 Js 1652/​17 (29210) V anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft Berlin binnen der o. g. Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, wenn sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, anderenfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Auch unabhängig von der o. g. Frist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und § 459 k Abs. 5 StPO verwiesen.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft Berlin hierüber eine Quittung vor, da der/​die Einziehungsbetroffene dann einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, § 4591 Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Weiterhin können Sie im Falle eines durchgeführten Insolvenzverfahrens eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft Berlin verlangen. Diesbezüglich wird auf die Vorschriften der §§ 459m Abs. 1. S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist v. 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens), 111i Abs. 2 S. 2 StPO, 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist v. 2 Jahren ab Absehen v. d. Antragstellung) und § 459m Abs. 2 StPO verwiesen.

In den Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft nur unter Vorlage eines Vollstreckungstitels (§§ 704, 794 ZPO), aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich. Die Auskehrung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen b. d. Staatsanwaltschaft Berlin.

Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung Ihres Anspruches.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr/​e Rechtsnachfolger/​in (z. Bsp. bei Erbschaft, Forderungsübertragung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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