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Identitätsdiebstahl mit Festgeldangeboten: BaFin warnt vor E-Mails von info@vcgmanagement.de

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info@vcgmanagement.de versandt werden. Nach Erkenntnissen der Aufsicht betreiben die bislang unbekannten Absender ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der VC Germany Management GmbH – es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Mit der missbräuchlichen Nutzung der Absenderadresse wird gezielt der Eindruck erweckt, es handele sich um ein seriöses, reguliertes Angebot. Tatsächlich fehlt den Offerten jede aufsichtsrechtliche Grundlage. Für Anlegerinnen und Anleger besteht damit ein erhebliches Risiko bis hin zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals.

Die BaFin erinnert daran, dass Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit entsprechender Erlaubnis angeboten werden dürfen. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Die Aufsicht mahnt zu besonderer Vorsicht bei unaufgeforderten Festgeldangeboten, ungewöhnlich hohen Zinsversprechen oder Kontaktaufnahmen per E-Mail. Aktuelle Hinweise und weitere Warnmeldungen finden sich in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin.

 

 

Hier die Original-BaFin-Meldung:

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der EMail-Adresse info[at]vcgmanagement.de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der EMail-Adresse info[at]vcgmanagement.de versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der VC Germany Management GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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