Unter dem Aktenzeichen 10 IN 102/23 hat das Amtsgericht Wiesbaden im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CRAB Computer GmbH eine endgültige Entscheidung getroffen, die das Ende des Unternehmens in seiner bisherigen Form besiegelt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Aarstraße 166 in 65232 Taunusstein ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 26560 eingetragen und wurde von der Geschäftsführerin Birgit Peters, wohnhaft Campingplatz 1 in 56355 Nastätten, vertreten.
Nach intensiver Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der CRAB Computer GmbH nicht ausreicht, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde deshalb am 12. Januar 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Damit ist das Verfahren nicht eröffnet worden und es kommt zu keiner geordneten Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
Diese Entscheidung zeigt, wie dramatisch sich die finanzielle Lage des Unternehmens zugespitzt hat. Für die Gläubiger bedeutet der Beschluss in der Regel, dass ihre Forderungen kaum noch realisierbar sind, da keine nennenswerten Vermögenswerte mehr vorhanden sind, aus denen Ansprüche befriedigt werden könnten. Für die Geschäftsführerin und mögliche Vertragspartner ist dies ein deutlicher Einschnitt, der das faktische Ende des operativen Geschäftsbetriebs markiert.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten grundsätzlich die sofortige Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden einzulegen ist. Damit bleibt zwar ein formaler Rechtsbehelf bestehen, doch wirtschaftlich betrachtet ist die CRAB Computer GmbH bereits an einem Punkt angekommen, an dem kaum noch Spielraum für eine Sanierung besteht.