Unter dem Aktenzeichen 21 IN 145/25 hat das Amtsgericht Koblenz eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B & B StoneWoodHaus GmbH & Co. KG mit Sitz am Rheinblick 11 in 55430 Urbar getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRA 22917, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin B & B Beteiligungsgesellschaft Mittelrhein GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Torsten Uwe Bertuch die Geschicke der Gesellschaft verantwortet.
Am 16. Januar 2026 wies das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung ab. Damit steht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung einen herben Rückschlag, denn sie müssen damit rechnen, dass offene Forderungen nicht mehr realisiert werden können.
Gleichzeitig hob das Gericht das zuvor am 19. August 2025 verhängte Vollstreckungsverbot wieder auf. Damit entfällt der Schutzschirm, der bislang einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhindert hatte. Die Entscheidung markiert das faktische Ende des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und macht deutlich, wie angespannt die wirtschaftliche Lage der B & B StoneWoodHaus GmbH & Co. KG zuletzt war.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Koblenz wird ein Kapitel abgeschlossen, das von finanziellen Schwierigkeiten und rechtlicher Unsicherheit geprägt war. Für Geschäftspartner, Bauherren und Gläubiger bleibt nun vor allem die Erkenntnis, dass selbst ein formelles Insolvenzverfahren nicht mehr möglich war, weil die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens bereits vollständig aufgebraucht ist.