Ein Urteil mit Signalwirkung für Millionen gesetzlich Versicherte: Das Landgericht Berlin hat das Arztterminportal Doctolib wegen irreführender Darstellung verurteilt. Kassenpatienten seien bei der Suche nach ärztlicher Behandlung systematisch in die Irre geführt worden – trotz klar gesetzter Filter landeten sie bei kostenpflichtigen Selbstzahlerterminen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Hintergrund: Nutzer von Doctolib müssen zu Beginn angeben, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Wählten gesetzlich Versicherte anschließend den Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“, erwarteten sie verständlicherweise Behandlungen, die regulär über ihre Krankenkasse abgerechnet werden. Doch genau das war nach Ansicht der Richter nicht gewährleistet.
Stattdessen zeigte das Portal weiterhin Termine von Privatpraxen oder sogenannte Privatsprechstunden an – Behandlungen also, die nur gegen eigene Bezahlung möglich sind. Das Landgericht wertete diese Praxis als irreführend. Die Gestaltung der Filterfunktion erwecke bei Patienten den klaren Eindruck, ausschließlich kassenärztliche Termine angezeigt zu bekommen. Zusätzliche Eigenleistungen oder Selbstzahlerangebote seien in dieser Konstellation nicht zu erwarten, heißt es in der Urteilsbegründung.
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist das Urteil ein wichtiger Erfolg. VZBV-Chefin Ramona Pop begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Terminportale dürften gesetzlich Versicherte nicht täuschen, betonte sie. Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssten eindeutig und unmissverständlich als solche gekennzeichnet werden. Alles andere untergrabe das Vertrauen von Patientinnen und Patienten und erschwere den ohnehin oft mühsamen Zugang zu ärztlicher Versorgung.
Doctolib weist die Vorwürfe jedoch zurück und will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt und hält an seiner Rechtsauffassung fest. Ein Sprecher erklärte, die Suchfunktion bilde das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patienten korrekt ab. Auch gesetzlich Versicherte hätten in Deutschland grundsätzlich das Recht, sich auf Selbstzahlerbasis behandeln zu lassen. Zudem verweist Doctolib auf Hinweise innerhalb des Portals, die aus Sicht des Unternehmens ausreichend deutlich seien.
Das Landgericht Berlin sieht das anders – zumindest in erster Instanz. Doctolib wurde zur Unterlassung der beanstandeten Praxis verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Dennoch dürfte es den Druck auf digitale Terminportale erhöhen, ihre Such- und Filterfunktionen transparenter zu gestalten.
Für viele Kassenpatienten bestätigt das Urteil ein Gefühl, das sie längst kannten: Wer eigentlich einen regulären Arzttermin sucht, landet allzu leicht bei Angeboten, die am Ende selbst bezahlt werden müssen. Das Berliner Urteil könnte nun dazu beitragen, diese Grauzone im digitalen Gesundheitsmarkt ein Stück kleiner zu machen.
wie kann ich mich denn dann zur Zeit wehren als gesetzlicher Kassenpatient? Tauchen zu oft Selbstzahler auf und Ärzte die behaupten Beratungen würden nicht von der Krankenkasse übernommen