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Festgeldangebote unter falschem Namen: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch bei two-five-management.com

olenchic (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor Angeboten auf der Website two-five-management.com veröffentlicht und weist ausdrücklich auf einen Identitätsmissbrauch hin. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanzdienstleistungen anbieten.

Dabei bedienen sich die Verantwortlichen gezielt des guten Rufs eines regulierten Unternehmens. Sie erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der TwoFive Management GmbH, die bei der BaFin als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 2 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) registriert ist. Nach Klarstellung der BaFin besteht jedoch kein Zusammenhang zwischen der TwoFive Management GmbH und der Website two-five-management.com oder den dort beworbenen Produkten. Der Name des Unternehmens wird missbräuchlich genutzt, um Seriosität und behördliche Anbindung vorzutäuschen.

Gerade Festgeldangebote gelten bei vielen Anlegerinnen und Anlegern als besonders sicher. Betrüger nutzen dieses Vertrauen gezielt aus, indem sie mit bekannten Unternehmensnamen, scheinbarer Regulierung und professionellen Internetauftritten arbeiten. Tatsächlich fehlt den Angeboten jedoch jede aufsichtsrechtliche Grundlage, was für Verbraucherinnen und Verbraucher ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet.

Die BaFin stellt klar: Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland ausschließlich mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Anbieter ohne diese Genehmigung handeln rechtswidrig und unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. In diesem Zusammenhang warnt die BaFin erneut vor betrügerischen Handelsplattformen und empfiehlt, bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein. Weitere aktuelle Warnmeldungen sowie Hinweise zum Schutz vor Finanzbetrug finden sich in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie gezielt mit bekannten Firmennamen und regulatorischen Begriffen gearbeitet wird, um Anleger zu täuschen. Die klare Botschaft der Finanzaufsicht: Eine überprüfbare Erlaubnis ist entscheidend – alles andere sollte als ernstes Warnsignal verstanden werden.

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