Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte
940 VRs 851 Js 20276/24
Ermittlungsverfahren gegen Klaus Günther Eberlein und Sigrid Erika Eberlein
In dem Strafverfahren Az. 851 Js 20276/24 hat das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 25.07.2025 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 16.979,32 EUR gegenüber den Einziehungsbeteiligten angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 16.979,32 EUR gesichert werden.
Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die betroffenen Eheleute Eberlein stellten ihr gemeinsames Girokonto bei der DKB (DE09 1203 0000 0015 7062 11) unbekannter Täterschaft als Ziel- und Durchlaufkonto für deliktisch erlangte Überweisungsgutschriften zur Verfügung. Dabei waren die Betroffenen auf eine Täuschung der unbekannten Täterschaft über eine mögliche Geldanlage in Kryptowährungen hereingefallen und folgten täuschungsbedingt nahezu blind den Anweisungen der unbekannten Täterschaft. In der Zeit vom 31.05.2024 bis zum 05.06.2024 gingen demgemäß auf dem Konto der Betroffenen Überweisungen einer Vielzahl Geschädigter im Gesamtbetrage von 16.979,32 EUR ein, die aus Betrugstaten der unbekannten Täterschaft gegenüber den Geschädigten herrühren. Den Geschädigten waren jeweils auch Geldanlagemöglichkeiten oder dergleichen vorgetäuscht und die Kontoverbindung der Betroffenen als Zahlungskonto genannt worden. Die Betroffenen sollten die Eingänge in der Folge jeweils auf Weisung der unbekannten Täterschaft weiterleiten.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 940 VRs 851 Js 20276/24 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Hinweis:
Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.