Aktenzeichen 280 IN 4/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Koch GmbH mit Sitz in der Robert-Koch-Straße 19 in 55129 Mainz hat das Amtsgericht Mainz eine zentrale Sicherungsmaßnahme angeordnet. Mit Beschluss vom 14.01.2026 wurde um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin eingesetzt. Damit reagierte das Insolvenzgericht auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und leitete eine Phase der gerichtlichen Überwachung ein.
Die Autohaus Koch GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 49460 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Muhammed Buzgan vertreten. Durch die gerichtliche Entscheidung ist die Gesellschaft ab sofort in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wodurch eigenständige finanzielle Entscheidungen erheblich begrenzt werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Mainzer Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, der seine Kanzlei in der Kaiserstraße 39 in 55116 Mainz führt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die Vermögenslage des Unternehmens zu prüfen, vorhandene Werte zu sichern und dem Gericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Fortgang des Verfahrens zu liefern. Parallel dazu wurden die Schuldner der Autohaus Koch GmbH ausdrücklich angewiesen, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme hinterlegt. Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann die Antragstellerin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist die sofortige Beschwerde einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, insbesondere wenn Fragen der internationalen Zuständigkeit im Raum stehen. Die Entscheidung markiert einen wesentlichen Einschnitt für das Mainzer Autohaus und eröffnet eine Phase intensiver rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfung.