Ein Haus an die eigenen Kinder weiterzugeben, gilt für viele als selbstverständlicher Teil der Alters- und Nachlassplanung. Doch genau hier lauert oft eine teure Überraschung: Wird die Immobilie vererbt und zieht das Kind nicht selbst ein, kann schnell Erbschaftsteuer fällig werden – insbesondere dann, wenn der Immobilienwert den Freibetrag übersteigt. Finanzexperten raten deshalb zu einer vorausschauenden Gestaltung.
Grundsätzlich gilt: Kinder haben beim Erben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Liegt der Wert des Hauses darüber und wird die Immobilie nicht mindestens zehn Jahre selbst bewohnt, verlangt das Finanzamt seinen Anteil. Gerade in Ballungsräumen ist diese Grenze heute schnell erreicht.
Ein einfacher, aber wirkungsvoller Ansatz besteht darin, die Immobilie nicht zu vererben, sondern bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Durch eine Schenkung lassen sich Freibeträge gezielt nutzen – und das sogar mehrfach. Denn: Die steuerlichen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer frühzeitig handelt, kann so größere Vermögenswerte Schritt für Schritt steuerfrei weitergeben.
Zusätzliche Sicherheit für die Eltern bietet ein Nießbrauch- oder Wohnrecht. Damit bleibt das Haus zwar formal im Besitz der Kinder, die Eltern dürfen es jedoch weiterhin selbst nutzen oder sogar vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Gleichzeitig mindert ein eingetragenes Nießbrauchrecht den steuerlichen Wert der Immobilie – was die Steuerlast zusätzlich senken kann.
Wichtig ist dabei eine sorgfältige Planung: Eine Schenkung ist rechtlich bindend und sollte immer notariell begleitet werden. Auch mögliche Pflichtteilsansprüche weiterer Erben müssen bedacht werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Das Fazit der Experten ist klar: Wer sein Haus ohne unnötige Steuerbelastung an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte frühzeitig aktiv werden. Mit der richtigen Strategie lassen sich erhebliche Summen sparen – und das Vermögen bleibt dort, wo es hingehört: in der Familie.