Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 67b IN 303/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 8. Januar 2026 um 14:03 Uhr einschneidende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der eMIS Management GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz am Christoph-Probst-Weg in Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 182160 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer Martin Heimes vertreten. Gegenstand der Geschäftstätigkeit sind insbesondere Beratungsdienstleistungen sowie weitere damit verbundene Serviceleistungen.
Zur Sicherung der Vermögensinteressen und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine fundierte Grundlage für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Mit der gerichtlichen Anordnung ist die Verfügungsbefugnis der eMIS Management GmbH erheblich eingeschränkt worden. Verfügungen über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die eMIS Management GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus hat das Amtsgericht Hamburg sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Mit diesen Maßnahmen schafft das Gericht einen rechtlichen Schutzraum, der eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der eMIS Management GmbH ermöglicht und den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens maßgeblich prägt.