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Heimtückischer Mord an Ehefrau: Lebenslange Haft für Ehemann

falco (CC0), Pixabay

Ein 51-jähriger Mann ist vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren gilt damit als praktisch ausgeschlossen.

Die Tat hatte sich im Mai 2025 im niedersächsischen Goslar ereignet. Der Mann übergoss seine schlafende Ehefrau mit einem Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und setzte sie in Brand. Die 40-Jährige stand sofort in Flammen, stürzte in Panik aus dem Schlafzimmerfenster und erlitt dabei Knochenbrüche. Trotz der Hilfe ihres Sohnes, der sie entdeckte und die Flammen löschte, erlag sie noch am selben Tag im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Etwa 90 bis 100 Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt.

Laut Anklage handelte der Mann aus Eifersucht, weil er glaubte, seine Frau habe ihn betrogen. Das Gericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und der Einsatz gemeingefährlicher Mittel als erfüllt an. Während die Staatsanwaltschaft die Verurteilung forderte, hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.

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