Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 31 IN 46/25 hat das Amtsgericht Kleve am 8. Januar 2026 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ImmoRhein GmbH angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 303772 eingetragen und hat seinen aktuellen Geschäftssitz in Kamp Lintfort. Zuvor war die Gesellschaft in Engelskirchen ansässig. Gesetzlich vertreten wird die ImmoRhein GmbH durch ihren Geschäftsführer Johannes Leonardus Ghislain Suls mit Wohnsitz in Beersel in Belgien.
Die ImmoRhein GmbH ist in einem breit gefächerten Geschäftsfeld tätig. Neben der Verwaltung eigener und fremder Immobilien gehören auch das Immobilienprojekt und Facilitymanagement zum Unternehmensgegenstand. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in handwerklichen und baunahen Bereichen aktiv, darunter Trockenbauarbeiten, Bodenverlegung, Abbruchleistungen sowie das Verlegen von Kabeln im Erdreich. Diese Vielfalt an Tätigkeiten macht deutlich, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zahlreiche Geschäftspartner und Auftraggeber berührt.
Zur Sicherung des Vermögens und zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Nachteile ordnete das Insolvenzgericht am frühen Nachmittag des 8. Januar 2026 umfassende Sicherungsmaßnahmen an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Duisburger Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Mit dieser Entscheidung überträgt das Gericht ihm die zentrale Aufgabe, die Vermögenslage der Gesellschaft zu überwachen, zu stabilisieren und eine geordnete Bestandsaufnahme vorzunehmen.
Seit der Anordnung dürfen Verfügungen der ImmoRhein GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle beiseitegeschafft oder Gläubiger benachteiligt werden. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die ImmoRhein GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter empfangsberechtigt, der zugleich ermächtigt wurde, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich hat das Amtsgericht Kleve sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation zu ermöglichen und einen unkoordinierten Zugriff einzelner Gläubiger zu verhindern.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun eine entscheidende Phase für die ImmoRhein GmbH. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter klären, wie es um die Vermögenswerte des Unternehmens bestellt ist und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung steht der Schutz der Insolvenzmasse und die Wahrung der Gläubigerinteressen im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens.