Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 3607 IN 10036/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 8. Januar 2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der CCP Consulting GmbH angeordnet. Antragsteller ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, deren Interessen im Verfahren durch die Investitionsbank Berlin wahrgenommen werden. Die Schuldnerin, die zuletzt ihren Geschäftssitz in der Prinzregentenstraße in Berlin hatte, wird von der Geschäftsführerin Ester Duda vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 178495 eingetragen.
Zur Abwendung weiterer wirtschaftlicher Nachteile und zur Stabilisierung der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht am Nachmittag des 8. Januar 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Mit dieser Entscheidung reagierte das Gericht auf die drohende Gefahr, dass ohne gerichtliche Eingriffe Vermögenswerte der Gesellschaft dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder unkontrolliert vermindert werden könnten. Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft wurden mit sofortiger Wirkung untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen wurden vorläufig gestoppt, um eine geordnete Bestandsaufnahme zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich bestellt. Ihm obliegt seither die Aufgabe, das Vermögen der CCP Consulting GmbH zu sichern, zu erhalten und umfassend zu prüfen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Insbesondere wurde der Gesellschaft untersagt, offene Forderungen selbst einzuziehen, um eine zentrale Kontrolle sämtlicher Zahlungsströme sicherzustellen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein gesondertes Insolvenzsonderkonto für die mögliche spätere Insolvenzmasse einzurichten.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, Zahlungen weiterhin an die CCP Consulting GmbH zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Zur effektiven Durchsetzung der Anordnungen ist dieser zudem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden, Versicherungen und weiteren Stellen einzuholen. Auch die Einsicht in Grundbücher wurde ihm gestattet, soweit Eintragungen die Schuldnerin betreffen.
Mit diesen umfassenden Maßnahmen schafft das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage für eine transparente Aufklärung der wirtschaftlichen Situation der CCP Consulting GmbH. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob andere verfahrensrechtliche Konsequenzen folgen. Bis dahin steht die Sicherung der Masse und der Schutz der Gläubigerinteressen klar im Mittelpunkt des Verfahrens.