Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 97 IN 295/25 hat das Amtsgericht Paderborn am 8. Januar 2026 um 11:20 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz am Daseburger Weg 9 in Paderborn wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer Alexander Warkentin vertreten.
Zur Wahrung und Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte setzte das Insolvenzgericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung ein. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde die Rechtsanwältin Dr. Birte Meister aus Bielefeld betraut. Sie übernimmt damit die Kontrolle über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft und hat den Auftrag, das Vermögen zu sichern, Zahlungsströme zu überwachen und die finanzielle Lage umfassend zu prüfen.
Seit der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um eine geordnete Verwaltung der Masse sicherzustellen.
Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die EWV Bauunternehmung Beteiligungs GmbH untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen wurden vorläufig eingestellt. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten und eine Zersplitterung der Vermögensmasse zu verhindern.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ist das Verfahren in eine entscheidende Phase eingetreten. Die kommenden Schritte werden maßgeblich davon abhängen, welche Ergebnisse die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die vorläufige Insolvenzverwalterin erbringt und ob sich Perspektiven für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens ergeben.