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VP Bank AG gibt VT-Registrierung zurück: FMA Liechtenstein meldet Erlöschen nach TVTG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat am 8. Januar 2026 das Erlöschen einer Registrierung nach dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) bekannt gegeben. Betroffen ist die VP Bank AG mit Sitz in Vaduz. Das Institut hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 freiwillig auf seine Registrierung als VT-Verwahrer verzichtet.

Konkret war die VP Bank AG nach Art. 12 Absatz 1 TVTG in Verbindung mit Art. 2 Absatz 1 Buchstabe n TVTG als Verwahrer von vertrauenswürdigen Technologien (VT) registriert. Durch den erklärten Verzicht ist die Registrierung gemäß Art. 20 Absatz 1 Buchstabe a TVTG erloschen. Die entsprechende Entscheidung wurde in der offiziellen Mitteilung der FMA dokumentiert.

Mit dem Erlöschen der Registrierung ist die VP Bank AG nicht mehr berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen im Sinne des liechtensteinischen Rechts zu erbringen. Das betrifft insbesondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwahrung von Token oder anderen VT-basierten Vermögenswerten, für die eine gesonderte aufsichtsrechtliche Registrierung erforderlich ist.

Der Schritt ist als strategische Entscheidung des Instituts zu werten und stellt keine aufsichtsrechtliche Maßnahme aufgrund von Beanstandungen dar. Solche freiwilligen Rückgaben von Registrierungen kommen im dynamischen Umfeld der Blockchain- und Token-Regulierung immer wieder vor, etwa wenn Geschäftsmodelle angepasst oder regulatorische Schwerpunkte neu gesetzt werden.

Mit der Veröffentlichung sorgt die FMA Liechtenstein für Transparenz im Finanzmarkt und stellt klar, welche Institute aktuell über eine gültige Registrierung nach dem TVTG verfügen. Für Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer ist dies ein wichtiger Orientierungspunkt, um die rechtliche Zulässigkeit von VT-Dienstleistungen zuverlässig einschätzen zu können.

 

Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:

Erlöschen einer Registrierung nach TVTG

08.01.26 Registrierungen
Die VP Bank AG, Aeulestrasse 6, 9490 Vaduz (FL-0001.007.080-0), hat per 31. Dezember 2025 auf ihre Registrierung als VT-Verwahrer nach Art. 12 Abs. 1 TVTG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. n TVTG verzichtet. Die Registrierung ist somit nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG erloschen.

Die VP Bank AG ist damit nicht mehr dazu berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen.

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