Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 810 IN 1435/25 V 77 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 2. Januar 2026 über den Insolvenzantrag gegen die vestend riskmanagement GmbH entschieden. Das Gericht wies den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse ab.
Die vestend riskmanagement GmbH mit Sitz in der Feuerbachstraße in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 118793 eingetragen. Das Unternehmen wird durch seinen Geschäftsführer David Foskanjan vertreten, der ebenfalls in Frankfurt am Main ansässig ist. Nach der gerichtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren bereits im Vorfeld der eigentlichen Insolvenzeröffnung. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, eine geordnete Verteilung des Vermögens an die Gläubiger findet nicht statt. Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass sie ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend machen müssen, was die Durchsetzung ihrer Ansprüche erheblich erschwert.
Der Beschluss macht deutlich, wie gravierend die wirtschaftliche Lage der vestend riskmanagement GmbH ist. Die vollständige Aufzehrung der finanziellen Mittel zeigt, dass das Unternehmen nicht mehr über die notwendige Substanz verfügt, um selbst die formalen Anforderungen eines Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Damit reiht sich der Fall in eine wachsende Zahl von Unternehmenszusammenbrüchen ein, bei denen die Abweisung mangels Masse das endgültige Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit markiert.