Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3601 IN 3940/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30. Dezember 2025 entschieden, den Insolvenzantrag der Les Souvenirs UG haftungsbeschränkt mangels ausreichender Insolvenzmasse abzuweisen. Das Unternehmen mit Sitz in der Wühlischstraße in Berlin Friedrichshain ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 185929 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer Samir Bezzeghoud vertreten.
Die Gesellschaft war im Bereich der Gastronomie tätig und betrieb gastronomische Einrichtungen sowie die Produktion und Lieferung von kalten und warmen Speisen außer Haus. Insbesondere Cateringangebote zählten zum Geschäftszweig des Unternehmens, das sich in einem stark umkämpften Marktumfeld behaupten musste. Trotz der formalen Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte im Rahmen der gerichtlichen Prüfung festgestellt werden, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreichte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit dem Beschluss stellte das Insolvenzgericht klar, dass die wirtschaftliche Basis der Gesellschaft so weit erschöpft ist, dass selbst ein geordnetes Insolvenzverfahren nicht finanziert werden kann. Eine weitere Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen eines eröffneten Verfahrens fand daher nicht statt. Die Abweisung mangels Masse bedeutet zugleich, dass keine Insolvenzverwaltung eingesetzt wird und Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können.
Der Beschluss markiert das formale Ende der insolvenzrechtlichen Bemühungen der Les Souvenirs UG und verdeutlicht die angespannte Lage vieler kleiner und mittlerer Gastronomiebetriebe, die unter wirtschaftlichem Druck stehen. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtsmittelfähig, wobei die gesetzlichen Fristen und formellen Anforderungen für eine Beschwerde zu beachten sind.