Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 160/24 hat das Amtsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 28. November 2025 den Antrag der JUD Verwaltungs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit endete das Verfahren bereits im Eröffnungsstadium, da keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden waren, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die JUD Verwaltungs GmbH mit Sitz in Waiblingen, Lange Äcker 5, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 721898 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Henning Hauser. Im Verfahren ließ sich die Gesellschaft durch die Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt am Main vertreten.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die notwendigen Verfahrenskosten zu finanzieren. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgewiesen. Ein reguläres Insolvenzverfahren mit Bestellung eines Insolvenzverwalters wurde damit nicht eröffnet.
Mit der Abweisung mangels Masse ist die JUD Verwaltungs GmbH faktisch zahlungsunfähig, ohne dass ein förmliches Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Gläubiger müssen ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen, während für die Gesellschaft selbst keine Sanierung oder geordnete Abwicklung im Rahmen der Insolvenzordnung mehr stattfindet.