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Täuschend echt, aber illegal: BaFin warnt vor falschen Cantor-Angeboten und der App „CDAfin“

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm wegen mutmaßlichen Identitätsmissbrauchs im Umfeld der bekannten Finanzmarke Cantor Fitzgerald. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde kursieren derzeit in WhatsApp-Gruppen Anlageangebote, die fälschlicherweise unter dem Namen Cantor Fitzgerald beworben werden. Tatsächlich besteht nach aktuellem Stand keinerlei Verbindung zu der international tätigen Unternehmensgruppe.

In den betroffenen WhatsApp-Gruppen treten die unbekannten Betreiber unter anderem mit dem Namen „Leopold Schneider“ auf, der als angeblicher Leiter der Aktivitäten vorgestellt wird. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin jedoch nichts bekannt. Innerhalb der Gruppen werden gezielt Empfehlungen zum Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen verbreitet. Die angeblichen Transaktionen sollen über eine App mit dem Namen CDAfin abgewickelt werden.

Besonders aggressiv wird dabei für die Eröffnung eines Handelskontos auf einer vermeintlichen Plattform namens Cantor Digital Assets geworben. Auch Gruppenbezeichnungen wie „Cantor Akademie-10“ sollen Seriosität und Nähe zu professioneller Finanzbildung suggerieren. Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich dabei um ein gezieltes Täuschungsmanöver: Der renommierte Name Cantor Fitzgerald wird offenbar missbräuchlich genutzt, um Vertrauen zu erschleichen und Anlegerinnen und Anleger zu Investitionen zu bewegen.

Die Finanzaufsicht stellt klar, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Damit handeln sie rechtswidrig. Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland solche Dienstleistungen erbringt, benötigt eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Fehlt diese, besteht ein erhebliches Risiko für Kundinnen und Kunden – bis hin zum vollständigen Verlust eingesetzter Gelder.

Ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde überprüfen. Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Betrugsversuchen über Messenger-Dienste. Die BaFin warnt ausdrücklich vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram, bei dem Täter gezielt auf persönliche Ansprache, Gruppendynamik und bekannte Markennamen setzen. Weitere Informationen, aktuelle Warnmeldungen und praktische Hinweise zum Schutz vor Finanzbetrug finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin. Die klare Empfehlung der Aufsicht: Vorsicht bei Anlageangeboten aus dem Chat – besonders dann, wenn bekannte Namen ohne überprüfbare Zulassung ins Spiel gebracht werden.

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