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Insolvenz der pege seacamperIF UG endet bereits im Eröffnungsstadium

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der pege seacamperIF UG mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg eine abschließende Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 3611 IN 5779/25 wurde der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 06.01.2026 mangels Masse abgewiesen.

Die pege seacamperIF UG haftungsbeschränkt war zuletzt am Sakrower Kirchweg im Berliner Bezirk Spandau geschäftsansässig und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 194469 eingetragen. Vertreten wurde das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Peter Grönlund. Der Geschäftszweck der Gesellschaft umfasste die Produktion und den Vertrieb von sogenannten IF Booten sowie entsprechender Ausrüstung und Zubehör.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit fehlte eine wesentliche gesetzliche Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung. Der Eigenantrag der Gesellschaft musste folglich zurückgewiesen werden.

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters und ohne Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies, dass Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet und geprüft werden können. Die Entscheidung verdeutlicht die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens und steht exemplarisch für die Herausforderungen kleiner und spezialisierter Betriebe in kapitalintensiven Nischenmärkten.

Der Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

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