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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der City Chicken Gh GmbH i.L. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3607 IN 10392/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.01.2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der City Chicken Gh GmbH i.L. angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Brunnenstraße 166 in 10119 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 200600 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Ramtin Abdolmajid vertreten.

Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung hat das Gericht um 14:41 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit soll sichergestellt werden, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben und eine Benachteiligung der Gläubiger verhindert wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer mit Kanzleisitz am Hausvogteiplatz in Berlin bestellt. Er ist damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu verwalten und einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere ist der Gesellschaft die Einziehung von Außenständen untersagt.

Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto für die mögliche spätere Insolvenzmasse einzurichten.

Auch die Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist zudem befugt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden und weiteren Stellen einzuholen, um die Vermögensverhältnisse umfassend aufzuklären.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Amtsgericht Charlottenburg die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der Insolvenzreife der City Chicken Gh GmbH i.L. und bereitet die Entscheidung darüber vor, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder anderweitig beendet wird.

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