Staatsanwaltschaft Offenburg
Geschädigtenmitteilung nach §459i StPO
R403 VRs 500 Js 18010/24
Durch Beschluss des Amtsgericht Offenburg vom 15.10.2024, Az. 7 Ds 500 Js 18010/24 wurde die Einziehung in Höhe von 16.240,44 € gegen den unbekannten Betroffenen angeordnet.
Am 21.08.2023 veranlasste unbekannte Betrugstäterschaft die Einziehungsbetroffene N.S. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu ein Konto bei der BNP Paribas S.A. zu eröffnen und der Täterschaft die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Konto zu übertragen.
Daraufhin nutzte die Täterschaft das Konto ausschließlich dazu, Gelder aus Betrugstaten zum Nachteil von insgesamt 13 Geschädigten entgegenzunehmen und weiterzuleiten, wodurch sich die Täterschaft eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffte. Eine legale Nutzung des Kontos fand nicht statt. Das auf dem Konto befindliche Guthaben stammt somit ausschließlich aus Betrugstaten.
Am 11.09.2023 kam es durch den Geschädigten S.L. zu einer Zahlung in Höhe von 807,00 €.
Des Weiteren kam es am 15.09.2023 durch den Geschädigten C.M.S. zu einer Zahlung in Höhe von 480,00 €.
Der Einziehungsbetrag konnte in Höhe von 16.188,44 € beigetrieben werden.
Dem Geschädigten S.L. steht ein Entschädigungsbetrag in Höhe von 454,34 € zu.
Dem Geschädigten C.M.S. steht ein Entschädigungsbetrag in Höhe von 272.24 € zu.
Eine Adresse der Geschädigten ist hier nicht bekannt. Diese können nicht benachrichtigt werden.
Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.
Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.
Pfanstil, Rechtspflegerin
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