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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten
einer Straftat und Information über deren Rechte

930 VRs 821 Js 19760/​21

Einziehungsverfahren gegen Burkhardt, Elke Katrin

In dem Strafverfahren Az. 821 Js 19760/​21 hat das Amtsgericht Apolda mit Beschluss vom 28.08.2025 die Einziehung des Guthabens auf dem unter der IBAN DE68 3002 0900 5160 80 errichteten Konto bei der Targobank AG in Höhe von 74.281,00 EUR angeordnet.

Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Einziehungsbetroffene stellte ihr Konto mit der IBAN: DE68 3002 0900 5370 5160 80 bei der Targobank AG im Zeitraum 17.09.2021 bis 14.12.2021 zur Sammlung und Weiterleitung von aus Straftaten unbekannter Täter herrührender Gelder zur Verfügung. In diesem Zeitraum vereinnahmte die Einziehungsbetroffene diverse Gutschriften im Gesamtvolumen von 193.858,18 EUR. Davon transferierte sie insgesamt 121.840,18 EUR an Dritte weiter. Die Gutschriften beruhten auf Überweisungen von Geschädigten, die die Zahlungen irrtumsbedingt aufgrund Täuschung unbekannter Täter über den vermeintlichen Rechtsgrund einer Zahlung zu Gunsten hilfebedürftiger Internetbekanntschaften leisteten. Die Einziehungsbetroffene wurde selbst über die Herkunft der Gelder von der unbekannten Tätergruppierung in gleicher Art und Weise getäuscht.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 821 Js 19760/​21 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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