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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Foret Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen IN 1108/25 hat das Amtsgericht Augsburg als Insolvenzgericht am 30.12.2025 eine Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Foret Immobilien GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Winterstraße 20 in 86399 Bobingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 35496 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Franz Georg Möller vertreten.

Gegenstand des Verfahrens ist der von der Schuldnerin gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Insolvenzgericht am 30.12.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Ziel, die vorhandenen Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu erhalten und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn mit Kanzleisitz in der Provinostraße 52 in 86153 Augsburg bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Zugleich hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Foret Immobilien GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung erfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bargeld, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm einzurichtendes Verfahrenskonto einzuziehen. Damit geht die zentrale Kontrolle über die Liquidität der Gesellschaft auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, um unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Augsburg einen wesentlichen Sicherungsschritt im Insolvenzeröffnungsverfahren der Foret Immobilien GmbH vollzogen und die Grundlage für eine strukturierte Fortführung des Verfahrens geschaffen.

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