Unter dem Aktenzeichen 22 IN 149/25 (27) hat das Amtsgericht Marburg am 29.12.2025 eine weitere Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Meissner AG Modell- und Werkzeugfabrik getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Theodor-Meissner-Straße 4 in 35216 Biedenkopf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter der Nummer HRB 3056 eingetragen und wird durch die Vorstandsmitglieder Roland Reim und Lars Kolbe vertreten.
Bereits mit Beschluss vom 26.09.2025 hatte das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Antragstellerin angeordnet. In Fortführung dieses Verfahrens hat das Gericht nun gemäß § 270c Absatz 4 Satz 1 der Insolvenzordnung eine ergänzende Maßnahme getroffen und die Meissner AG ausdrücklich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Diese gerichtliche Ermächtigung stellt einen wesentlichen Schritt innerhalb der vorläufigen Eigenverwaltung dar. Sie ermöglicht es der Antragstellerin, im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebs Verbindlichkeiten einzugehen, die als Masseverbindlichkeiten gelten und damit eine besondere insolvenzrechtliche Absicherung genießen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den laufenden Betrieb zu stabilisieren, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung unter Eigenverwaltung zu schaffen.
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Mit der Erweiterung der vorläufigen Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Marburg den rechtlichen Rahmen für die Fortführung und Restrukturierung der Meissner AG Modell- und Werkzeugfabrik weiter präzisiert und an die Erfordernisse des laufenden Verfahrens angepasst.