Unter dem Aktenzeichen 103 IN 196/25 hat das Amtsgericht Hagen am 22.12.2025 um 16:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Knabe GmbH & Co. KG eine Anordnung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRA 2626 eingetragen und hat ihren Sitz in der Osemundstraße 32 in 58566 Kierspe. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Gebrüder Herbert und Hans Martin Knabe GmbH, eingetragen unter HRB 3282 beim Amtsgericht Iserlohn, die wiederum durch die Geschäftsführer Michael Knabe und Fabian Knabe vertreten wird.
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger bestellte das Insolvenzgericht Dr. Jan Janßen mit Kanzleisitz in der Feithstraße 177 in 58097 Hagen zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit dieser Entscheidung wurde die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, da Verfügungen über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der Knabe GmbH & Co. KG, den sogenannten Drittschuldnern, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine geordnete Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Flankierend ordnete das Amtsgericht Hagen an, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Arrestanordnungen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin untersagt sind, soweit hiervon nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Mit diesem Beschluss hat das Insolvenzgericht die Grundlage für eine umfassende Sicherung der Vermögenslage der Knabe GmbH & Co. KG geschaffen und den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens rechtlich abgesichert.