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Allgemeines Verfügungsverbot und vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Staam GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 107 IN 37/25 hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 22.12.2025 um 15:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Staam GmbH eine weitreichende Entscheidung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 17032 eingetragen und hat ihren Sitz im Saarpfalz Park 112 in 66450 Bexbach. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Herrn Jens Stannek.

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Verhinderung weiterer nachteiliger Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht ein allgemeines Verfügungsverbot an. Mit dieser Maßnahme ging die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen unmittelbar auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Eigene Verfügungen der Staam GmbH über ihr Vermögen sind seitdem nicht mehr zulässig.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Saarbrücker Rechtsanwalt JR Günter Staab mit Kanzleisitz in der Gutenbergstraße 23 in 66117 Saarbrücken bestellt. Ihm obliegt fortan die umfassende Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse. Die Schuldner der Staam GmbH wurden zugleich aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine geordnete Vermögensverwaltung sicherzustellen.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Saarbrücken einen tiefgreifenden Einschnitt in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Staam GmbH vorgenommen und die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das weitere Insolvenzeröffnungsverfahren unter vollständiger Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters fortzuführen.

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