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BaFin greift ein: VdW Pensionsfonds wegen Unterbesetzung der Geschäftsleitung unter Sonderaufsicht

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei der VdW Pensionsfonds AG einen zweiten Sonderbeauftragten eingesetzt und diesem die Befugnisse eines Vorstandsmitglieds übertragen. Mit dieser Maßnahme stellt die Aufsicht sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds wieder den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Der entsprechende Verwaltungsakt ist inzwischen bestandskräftig.

Auslöser für das Einschreiten der BaFin war ein Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen an die Mindestbesetzung der Geschäftsleitung. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz müssen Pensionsfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft jederzeit von mindestens zwei geeigneten Geschäftsleitern geführt werden.

Nach dem Ausscheiden eines ordnungsgemäß bestellten Vorstandsmitglieds gelang es dem Aufsichtsrat der VdW Pensionsfonds AG nicht, dauerhaft sicherzustellen, dass zwei den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Geschäftsleiter im Amt sind. Infolge dieser personellen Unterbesetzung entsprach die Unternehmensführung nicht mehr den aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Um den rechtswidrigen Zustand zu beenden, setzte die BaFin einen weiteren Sonderbeauftragten ein und stattete ihn mit den notwendigen Geschäftsleiterbefugnissen aus. Die Veröffentlichung dieser Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 319 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

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