Aktenzeichen: 3609 IN 5573/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Berlin Car Service GmbH mit Sitz in der Donaustraße 25 in 12043 Berlin umfassende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRB 161983 und gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Mohamed Ahmed Shamroukh, steht unter dem Verdacht einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Am 12. Dezember 2025 um 13:25 Uhr hat das Gericht zum Schutz der Insolvenzmasse und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin entschieden, die Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen vorerst zu unterbinden. Diese Maßnahme umfasst insbesondere die Untersagung neuer Vollstreckungshandlungen sowie die vorläufige Einstellung bereits begonnener Zwangsvollstreckungen, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt, mit Kanzleisitz in der Kantstraße 164, 10623 Berlin. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen und die Vermögenswerte im Sinne der Gläubigerinteressen zu sichern. Er ist befugt, Forderungen, darunter auch Bankguthaben, einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und Sonderkonten auf den Namen der Gesellschaft oder auf eigenen Namen einzurichten und darüber zu verfügen.
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden sämtliche Schuldner der Berlin Car Service GmbH dazu verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nicht mehr zulässig.
Die Kreditinstitute, bei denen die Berlin Car Service GmbH Konten unterhält, sind gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter zur Auskunft verpflichtet. Auch darf der Verwalter die Geschäftsräume des Unternehmens betreten und Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen nehmen, um die finanzielle Lage der Gesellschaft detailliert zu klären.
Mit dieser Entscheidung verfolgt das Gericht das Ziel, eine mögliche Insolvenz geordnet vorzubereiten und insbesondere die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die Öffentlichkeit sowie betroffene Vertragspartner werden aufgefordert, sämtliche künftige Handlungen im Einklang mit der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen.
Die betroffene Gesellschaft kann gegen diesen Beschluss binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei das jeweils frühere Ereignis für den Fristbeginn maßgeblich ist.