Aktenzeichen: 1 IN 122/25
Das Amtsgericht Crailsheim hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ISD – Intelligente Stromlösungen Deutschland GmbH mit Sitz in der Roßfelder Straße 65/7, 74564 Crailsheim, eine bedeutsame Neuordnung der vorläufigen Verwaltung vorgenommen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Joachim Deißler und Stephan Huß, ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 740838 eingetragen.
Am 15. Dezember 2025 um 10:30 Uhr ordnete das Insolvenzgericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen an, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zuvor war bereits der ursprünglich bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Held aus Ansbach, auf eigenen Antrag entlassen worden. Damit wurde auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Gutachtens aufgehoben.
Zum neuen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Ikin Bananyarli von der renommierten Kanzlei PLUTA RechtsanwaltsGmbH mit Sitz in der Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart. Herr Bananyarli wurde mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und im Interesse der Gläubiger zu bewahren.
Konkret wurde verfügt, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin mit sofortiger Wirkung untersagt und bereits begonnene Maßnahmen eingestellt werden – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte. Zugleich wurden der Schuldnerin sämtliche Verfügungen über Bankkonten und Außenstände untersagt; die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis in diesen Bereichen geht vollständig auf den neuen Verwalter über.
Rechtsanwalt Bananyarli ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und eigene Sonderkonten für die Abwicklung der Insolvenzmasse zu führen. Er kann gegenüber den kontoführenden Kreditinstituten Auskunft einholen und ist außerdem befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen und sämtliche für die Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte einzuholen.
Darüber hinaus wurde ein generelles Leistungsverbot an die Schuldnerin für alle Drittschuldner ausgesprochen. Diese dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, um der Rechtsordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO gerecht zu werden.
Das Gericht beauftragte den neuen Verwalter außerdem, die Zustellung des Beschlusses an alle Schuldner der Schuldnerin zu übernehmen und entsprechende Nachweise zu führen. Die gerichtliche Veröffentlichung der Entscheidung erfolgt im digitalen Insolvenzportal.
Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der transparenten Sicherung der Masse im Interesse aller Beteiligten.