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„BaFin warnt vor Fake-Handelsplattformen: Divine Group und Ghost Global Limited täuschen Aufsicht vor“

DanXaw (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf den Websites divine-group.io und ghostgloballtd.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bieten die Betreiber der angeblichen Handelsplattformen Divine Group LTD und Ghost Global Limited ohne jede Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Besonders schwerwiegend ist der Versuch der Betreiber, Seriosität vorzutäuschen:
Sie behaupten, sowohl von der BaFin als auch von einer angeblichen European Financial Authority (FINAEU) beaufsichtigt zu werden. Diese Behauptungen sind frei erfunden.

FINAEU – eine erfundene Behörde

Die vermeintliche FINAEU ist keine Aufsichtsbehörde und übt keinerlei Kontrolle über Finanzunternehmen aus. Die BaFin hatte bereits am 29. August 2024 ausdrücklich vor dieser Fake-Behörde gewarnt. Die erneute Bezugnahme darauf dient offensichtlich dazu, potenzielle Anleger zu täuschen.

Unerlaubte Dienstleistungen

Die Plattformen:

  • bieten Handelsmöglichkeiten mit Finanzinstrumenten und Kryptowerten an,

  • treten online als internationale Broker auf,

  • nutzen irreführende Angaben über angebliche Regulierung,

  • und verschleiern die Identität der tatsächlichen Betreiber.

Damit verstoßen sie klar gegen deutsche Aufsichtsbestimmungen.
Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten will, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Die Betreiber der genannten Websites besitzen diese nicht.

BaFin-Hinweis an Verbraucherinnen und Verbraucher

Anleger sollten grundsätzlich misstrauisch werden, wenn:

  • Plattformen angebliche ausländische oder unbekannte Aufsichtsbehörden nennen,

  • keine überprüfbaren Unternehmensangaben vorhanden sind,

  • schnelle Gewinne oder automatisierte Trading-Erfolge versprochen werden.

Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die BaFin informiert gemäß:

  • § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

über unerlaubte Geschäftstätigkeiten.

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