Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf den Websites divine-group.io und ghostgloballtd.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bieten die Betreiber der angeblichen Handelsplattformen Divine Group LTD und Ghost Global Limited ohne jede Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Besonders schwerwiegend ist der Versuch der Betreiber, Seriosität vorzutäuschen:
Sie behaupten, sowohl von der BaFin als auch von einer angeblichen European Financial Authority (FINAEU) beaufsichtigt zu werden. Diese Behauptungen sind frei erfunden.
FINAEU – eine erfundene Behörde
Die vermeintliche FINAEU ist keine Aufsichtsbehörde und übt keinerlei Kontrolle über Finanzunternehmen aus. Die BaFin hatte bereits am 29. August 2024 ausdrücklich vor dieser Fake-Behörde gewarnt. Die erneute Bezugnahme darauf dient offensichtlich dazu, potenzielle Anleger zu täuschen.
Unerlaubte Dienstleistungen
Die Plattformen:
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bieten Handelsmöglichkeiten mit Finanzinstrumenten und Kryptowerten an,
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treten online als internationale Broker auf,
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nutzen irreführende Angaben über angebliche Regulierung,
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und verschleiern die Identität der tatsächlichen Betreiber.
Damit verstoßen sie klar gegen deutsche Aufsichtsbestimmungen.
Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten will, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Die Betreiber der genannten Websites besitzen diese nicht.
BaFin-Hinweis an Verbraucherinnen und Verbraucher
Anleger sollten grundsätzlich misstrauisch werden, wenn:
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Plattformen angebliche ausländische oder unbekannte Aufsichtsbehörden nennen,
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keine überprüfbaren Unternehmensangaben vorhanden sind,
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schnelle Gewinne oder automatisierte Trading-Erfolge versprochen werden.
Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich jederzeit in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die BaFin informiert gemäß:
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§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
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§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
über unerlaubte Geschäftstätigkeiten.