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BaFin warnt vor Wellington-Betrugsmasche in WhatsApp-Gruppen – Identitätsmissbrauch im großen Stil

olenchic (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin schlägt erneut Alarm: In mehreren WhatsApp-Gruppen werden angebliche Investmenttipps im Namen des renommierten Vermögensverwalters Wellington Management verbreitet. Die Angebote wirken professionell, sind jedoch frei erfunden – und Teil eines groß angelegten Identitätsbetrugs.

Gefälschte Experten, erfundene Strategien, falsche Versprechen

Nach Erkenntnissen der BaFin geben sich unbekannte Betreiber als Wellington-Mitarbeiter aus – namentlich als Mark Mandel und eine angebliche Assistentin Anna Schmidt. Beide Personen existieren in diesem Zusammenhang nicht.

In den Gruppen (u. a. O-02 Trendhandelsclub, P-02, Wegfinder im Aktienmarkt-B2) werden:

  • vermeintliche „Marktstrategiezentren“ beworben,

  • exklusive „Wellington-Strategie-Austauschforen“ inszeniert,

  • und angebliche institutionelle Handelskonten angeboten.

Die Betrüger versprechen hohe Gewinne durch Wertpapier- und Krypto-Trades – doch kein einziges dieser Angebote stammt von Wellington Management Europe GmbH.

Illegaler Handel ohne jede Erlaubnis

Die BaFin stellt klar:
Die Betreiber bieten ohne jede Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Es handelt sich eindeutig um eine unregulierte, betrügerische Struktur, die nur ein Ziel verfolgt – Anleger zur Einzahlung auf dubiose Handelskonten zu bewegen.

Ein weiteres Warnsignal: Die Täter nutzen bewusst den guten Ruf eines global agierenden Vermögensverwalters, um Seriosität vorzutäuschen. Identitätsmissbrauch dieser Art ist mittlerweile eine der häufigsten Methoden im Bereich Online-Anlagebetrug.

Was Anleger wissen müssen

Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbietet, benötigt eine BaFin-Erlaubnis.
Die vermeintlichen Wellington-Gruppen verfügen über keinerlei Zulassung.

Ob ein Anbieter reguliert ist, lässt sich jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen – ein Schritt, der viele Anleger vor teuren Fehlern schützen kann.

Rechtsgrundlage der Warnung

Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf:

  • § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG)

  • § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)

Damit wird offiziell vor den illegalen Aktivitäten gewarnt.

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