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BaFin warnt vor betrügerischem TRABOT-Kanal auf Telegram

Leovinus (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einem weiteren betrügerischen Online-Angebot – diesmal trifft es den Telegram-Kanal „TRABOT“, über den Verbraucherinnen und Verbraucher zum Handel mit Kryptowerten verleitet werden sollen.

Die Betreiber des Kanals geben sich offenbar große Mühe, Seriosität vorzutäuschen: Sie behaupten unter anderem, die Plattform werde von der BaFin beaufsichtigt. Doch das ist falsch. Die Finanzaufsicht stellt ausdrücklich klar, dass keine Verbindung zu den mutmaßlichen Betreibern besteht und keinerlei Erlaubnis erteilt wurde.

Täuschende Behauptungen – auch Volksbank angeblich Partner

Zusätzlich wird suggeriert, dass zwischen TRABOT und der Volksbank im Münsterland eG eine formelle Zusammenarbeit bestehe. Auch dies weist die Bank entschieden zurück.
Die BaFin sieht deutliche Anhaltspunkte dafür, dass die Betreiber unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten – ein Vorgehen, das regelmäßig in betrügerische Strukturen eingebettet ist.

Illegaler Kryptohandel – Gefahr für Anleger

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Nicht regulierte Anbieter unterliegen keinerlei Aufsicht – und Verbraucher laufen Gefahr, Gelder unwiederbringlich zu verlieren, da keine Kontrollmechanismen, keine Beschwerdenstellen und keine Transparenz existieren.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

BaFin rät dringend zur Vorsicht

Die Finanzaufsicht empfiehlt, Angebote in sozialen Netzwerken besonders kritisch zu prüfen – insbesondere dann, wenn:

  • hohe Gewinne in kurzer Zeit versprochen werden,

  • der Handel über fragwürdige Plattformen oder unbekannte Apps stattfinden soll,

  • angebliche „Experten“ in Chats oder Gruppen persönliche Trading-Anleitungen geben,

  • oder wenn unaufgefordert Kontakt aufgenommen wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Zahlungen an TRABOT oder verbundene Konten geleistet haben, sollten umgehend:

  1. Kontakt mit ihrer Bank aufnehmen,

  2. Beweise sichern,

  3. Anzeige erstatten,

  4. und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.

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