Nach intensiven Debatten hat der Deutsche Bundestag einen grundlegenden Kurswechsel in der Sicherheitspolitik vollzogen und den Weg für einen neuen Wehrdienst frei gemacht. Ziel ist es, die Bundeswehr langfristig zu stärken und auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa zu reagieren. Der Beschluss sieht vor allem eine personelle Aufstockung der Streitkräfte vor – möglichst auf freiwilliger Basis. Doch bei Bedarf könnte später auch eine Pflicht greifen.
Das neue Gesetz, das ab Januar 2026 in Kraft treten soll – vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt noch zu – markiert eine der bedeutendsten Reformen der Bundeswehr seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten soll bis 2035 von derzeit rund 183.000 auf bis zu 270.000 steigen. Hinzu kommen 200.000 Reservisten, die im Krisenfall mobilisiert werden könnten.
Anstoß durch Ukraine-Krieg
Auslöser für die Gesetzesinitiative war die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärfte Bedrohungslage in Europa. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete das neue Gesetz als „entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands“ und betonte, wie sorgfältig und kontrovers es im Vorfeld diskutiert worden sei.
Freiwilligkeit vor Zwang
Kern des neuen Modells ist der Fokus auf Freiwilligkeit. Bürgerinnen und Bürger sollen sich für mindestens sechs Monate verpflichten können – vorrangig für den Heimatschutz und andere unterstützende Aufgaben. Wer mehr leistet, kann auch aktiv in die reguläre Truppe übernommen werden, die für den Kampfeinsatz ausgebildet wird.
Die Bundesregierung verpflichtet sich, dem Bundestag ab dem Jahr 2027 halbjährlich Bericht zu erstatten: Wie viele Freiwillige haben sich gemeldet? Welche Funktionen übernehmen sie? Nur wenn sich abzeichnet, dass der Bedarf durch Freiwillige nicht gedeckt werden kann, kommt eine sogenannte Bedarfswehrpflicht ins Spiel.
Pflicht nur mit weiterem Gesetz
Die Einführung einer Wehrpflicht auf gesetzlicher Grundlage ist ausdrücklich als letzte Maßnahme vorgesehen. Ein erneuter Bundestagsbeschluss wäre nötig, ebenso wie ein ergänzendes Gesetz, das genau regelt, wie die Pflichtdienstleistenden ausgewählt, gemustert und einberufen werden. Die Frage, wie eine solche Pflicht fair und verfassungsfest gestaltet werden kann – etwa im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit oder soziale Aspekte –, ist derzeit noch offen.
Langfristige Strategie für Sicherheit
Mit dem neuen Wehrdienst will die Bundesregierung nicht nur die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr erhöhen, sondern auch eine breitere Verankerung der Verteidigungsbereitschaft in der Gesellschaft schaffen. Die Reserve soll gestärkt, das Bewusstsein für Sicherheitspolitik geschärft und die Resilienz gegenüber äußeren Bedrohungen erhöht werden.
Ob das neue Konzept – mit Freiwilligkeit als Fundament und Pflicht als möglichem Zusatz – am Ende trägt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Klar ist jedoch: Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss stellt sich Deutschland sicherheitspolitisch neu auf – und rückt militärische Landesverteidigung wieder in den Mittelpunkt staatlichen Handelns.