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„BaFin warnt vor Wittelsbach Partner A.H.B.V.: Unseriöse Finanzangebote ohne Erlaubnis“

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten der Wittelsbach Partner A.H.B.V., die auf der Website wittelsbach-partner(.)com Finanzdienstleistungen bewirbt. Das Unternehmen gibt vor, seinen Sitz in Frankfurt am Main sowie in den Niederlanden zu haben – eine Behauptung, deren Wahrheitsgehalt zweifelhaft erscheint.

Laut BaFin bietet die Firma ohne jede erforderliche Zulassung individuelle Anlageberatung sowie vermeintlich attraktive Festgeld- und Tagesgeldanlagen an. Besonders problematisch: Die Kontaktaufnahme soll häufig unaufgefordert per Telefon oder E-Mail erfolgen – ein typisches Warnsignal für potenziell betrügerische Plattformen.

Auf der Website wird zudem suggeriert, man kooperiere mit lizenzierten Banken. Die BaFin stellt jedoch klar: Eine solche Zusammenarbeit existiert nicht.

Fehlende Erlaubnis – und damit illegal

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungen – ebenso wie Dienstleistungen rund um Kryptowerte – nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin angeboten werden. Unternehmen ohne diese Zulassung handeln illegal und stellen für Anleger ein erhebliches Risiko dar.

Wittelsbach Partner A.H.B.V. verfügt über keinerlei entsprechende Erlaubnis.

Die Aufsicht verweist in diesem Zusammenhang erneut auf ihre Unternehmensdatenbank, in der alle lizenzierten Anbieter eingesehen werden können. Fehlt ein Unternehmen dort, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die Mitteilung der BaFin erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der die Behörde verpflichtet, die Öffentlichkeit über unerlaubte Finanzaktivitäten zu informieren.

Fazit

Die Warnung deutet klar darauf hin, dass Anleger bei Angeboten der Wittelsbach Partner A.H.B.V. mit erheblichen Risiken rechnen müssen. Wer Festgeld, Tagesgeld oder Anlageberatung sucht, sollte ausschließlich mit regulierten und nachweislich zugelassenen Finanzinstituten zusammenarbeiten.

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