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Vorläufige Eigenverwaltung für den AWO-Kreisverband Köthen eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: AZ 2 IN 202/25

Im Zuge wirtschaftlicher Herausforderungen ist der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V., ansässig in der Mühlenbreite 49 in Köthen (Anhalt), in das Blickfeld des Insolvenzrechts geraten. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 3. Dezember 2025 die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen des gemeinnützigen Vereins angeordnet.

Der traditionsreiche Verband, eingetragen beim Amtsgericht Stendal unter der Vereinsregisternummer VR 33092, wird durch die Vorstandsmitglieder Horst-Peter Lämmler und Dieter Beneke vertreten. Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung wird dem Verein die Möglichkeit eingeräumt, unter Aufsicht eines neutralen Sachwalters weiterhin selbst über seine Geschäfte zu verfügen und zugleich an einem nachhaltigen Sanierungskonzept zu arbeiten.

Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., von der renommierten Kanzlei BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt. Er wird die wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins überwachen, dessen Liquidität sichern und die Interessen der Gläubiger wahren. Die Geschäftsstelle der Kanzlei befindet sich in der Askanischen Straße 117 in Dessau-Roßlau.

Die Anordnung der Eigenverwaltung ist ein deutliches Signal: Der Verein will und darf sich unter gerichtlicher Aufsicht eigenverantwortlich restrukturieren, ohne dass ein Insolvenzverwalter die volle Kontrolle übernimmt. Damit wird ein Weg eingeschlagen, der insbesondere im gemeinnützigen Sektor zunehmend an Bedeutung gewinnt, da er Handlungsspielräume erhält und zugleich Gläubigerschutz garantiert.

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob es gelingt, das soziale Engagement des AWO-Kreisverbandes in der Region Köthen durch ein tragfähiges Sanierungskonzept dauerhaft zu sichern. Die Entscheidung des Amtsgerichts markiert in jedem Fall einen entscheidenden Wendepunkt für den traditionsreichen Verein.

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