Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: ICN Forderungsmanagement UG & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 10769/25

Im Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg wurde am 18. November 2025 eine Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die ICN Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG getroffen. Die im Berliner Kurfürstendamm 102 ansässige Schuldnerin ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 58473 eingetragen. Sie wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Statum Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt), vertreten, deren Geschäftsführer Olaf Feuerherm ist.

Die ICN Forderungsmanagement UG & Co. KG ist auf den Erwerb und die Verwaltung von Forderungen jeglicher Art spezialisiert, einschließlich deren außergerichtlicher sowie gerichtlicher Durchsetzung. Trotz der geschäftlichen Ausrichtung auf das Inkasso- und Forderungsmanagement konnte die Gesellschaft offenbar weder über ausreichende Mittel zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten verfügen noch die erforderlichen Mittel für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens bereitstellen.

Daher hat das zuständige Insolvenzgericht den Insolvenzantrag des Gläubigers abgelehnt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war das Fehlen einer ausreichenden Insolvenzmasse. In solchen Fällen geht das Gericht davon aus, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden können, weshalb eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht möglich ist.

Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der sofortigen Beschwerde. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Dabei ist zu beachten, dass eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Vielmehr müssen Rechtsmittel, insbesondere wenn sie von Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden eingelegt werden, auf elektronischem Wege unter Einhaltung der formalen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs übermittelt werden.

Die Abweisung mangels Masse hat zur Folge, dass Gläubiger voraussichtlich auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Gleichzeitig wird deutlich, dass selbst Unternehmen aus dem Bereich des professionellen Forderungsmanagements nicht vor finanziellen Engpässen und dem Scheitern am eigenen Geschäftsmodell gefeit sind.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Politischer Eklat in Washington: Trump bezeichnet Somalier als „Müll“ – Empörung wächst weltweit

Next Post

Winterdienst absetzen: So bringt das Schneeschieben Steuervorteile