Aktenzeichen: 60 IN 195/25
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat am 2. Dezember 2025 um 15:42 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Auto Wetterau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Biedrichstraße 13–17, 61200 Wölfersheim, angeordnet.
Die Gesellschaft ist unter HRA 5074 beim Amtsgericht Friedberg registriert. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Kristen Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Norman Kristen ist.
Anordnung im Überblick:
- Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt.
- Anschrift: Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
- Kontakt: Tel. 069-3700220, Fax 069-370022111
- E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de
- Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses und nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit.
Rechtsmittel:
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder – bei Rüge fehlender internationaler Zuständigkeit – auch von Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung.
Beschwerdegericht:
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Homburger Straße 18
61169 Friedberg
Die Einreichung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts möglich, jedoch zählt für die Fristwahrung der Eingang beim zuständigen Gericht in Friedberg.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der vorläufigen Sicherung der Insolvenzmasse bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.