Na, das wurde aber auch mal Zeit: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten über Jahre hinweg finanziell so stiefmütterlich behandelt hat, dass es glatt verfassungswidrig war. Zwischen 2008 und 2020 – also ganze zwölf Jahre lang – bekamen Berliner Beamte eine Besoldung, die so gar nicht mit dem Grundgesetz harmonierte. Man könnte sagen: Beamtenstatus ja, aber bitte zum Praktikantenpreis.
Jetzt soll Berlin also bis 2027 eine angemessene Neuregelung schaffen. Bis dahin darf man sich vermutlich weiterhin mit warmen Worten, öffentlichen Danksagungen und dem sagenumwobenen „Dienst für das Gemeinwohl“ über Wasser halten.
Das Urteil reiht sich ein in eine lange Serie: Seit 2015 erklärt das höchste Gericht immer wieder, dass man Beamte nicht einfach wie Requisiten in einer Behörden-Dekoration behandeln darf – ihre Bezahlung soll sich mindestens an Tarifentwicklungen und der Inflation orientieren. Ein revolutionärer Gedanke, der offenbar noch nicht überall angekommen ist.
Übrigens: Auch in anderen Bundesländern wackelt die Besoldung gerade verdächtig auf dem rechtlichen Prüfstand. Vielleicht sollte man zur Sicherheit schon mal die Beamtenakten mit Kassenbons vom Supermarkt zusammenheften – nur zur Verdeutlichung, was heutzutage so „angemessen“ kostet.