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BaFin warnt erneut vor „VermögenMeister GmbH“: Auch Website vermoegenmeister.com im Visier

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine erneute Warnung im Zusammenhang mit der VermögenMeister GmbH veröffentlicht. Nachdem die Aufsicht bereits am 16. Oktober 2025 vor dem Unternehmen und der Seite vermoegenmeister.de gewarnt hatte, richtet sich der aktuelle Hinweis gegen die Website vermoegenmeister.com.

Die vermeintlich in Nürnberg ansässige VermögenMeister GmbH und die Betreiber der Domain vermoegenmeister.com stehen im Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis

  • Finanzdienstleistungen,
  • Wertpapierdienstleistungen und
  • Kryptowerte-Dienstleistungen

anzubieten.

Damit verstoßen die unbekannten Betreiber mutmaßlich gegen die gesetzlichen Vorgaben. Die BaFin stellt klar, dass keinerlei Zulassung vorliegt – ein zwingendes Erfordernis für jede Aktivität, die unter das Kreditwesengesetz (KWG) oder das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) fällt. Die aktuelle Veröffentlichung basiert auf § 37 Abs. 4 KWG sowie § 10 Abs. 7 KMAG.

Die Warnung verdeutlicht, dass mutmaßlich betrügerische Anbieter zunehmend parallel mehrere Domains betreiben, um Seriosität vorzutäuschen oder nach Warnmeldungen schnell auszuweichen.

Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern daher dringend:

  • Keine Kontakte aufnehmen,
  • keine Einzahlungen leisten,
  • keine persönlichen Daten übermitteln,
  • und stets prüfen, ob ein Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet ist.

Zudem verweist die Behörde auf ihre Informationsrubrik „Finanzbetrug erkennen“, in der aktuelle Warnungen und Hinweise zu neuen Betrugsmaschen veröffentlicht werden. Gerade im Bereich der Krypto-Angebote und des Online-Tradings häufen sich Fälle, in denen Plattformen eine behördliche Erlaubnis lediglich vortäuschen.

Mit der neuerlichen Warnung unterstreicht die BaFin ihren Kurs, unerlaubt tätige Anbieter konsequent öffentlich zu machen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Schäden zu schützen.

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